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Betriebsrat, wenn die Belegschaft unter 100, aber über 50 fällt?

🧩 Wussten Sie das?

Wenn ein Unternehmen während eines Zyklus der Sozialwahlen die Schwelle von 100 Arbeitnehmern erreicht, muss ein Betriebsrat eingerichtet werden.

Doch was passiert, wenn die Belegschaft im nächsten Zyklus unter 100 fällt, aber über 50 bleibt?

👉 In diesem Fall finden keine neuen Wahlen statt — der Betriebsrat bleibt weiterhin bestehen bis zum nächsten Wahlzyklus.

Sein Mandat wird von den Mitgliedern des Ausschusses für Prävention und Schutz am Arbeitsplatz (APS) ausgeübt, wobei er als eigenständiges Gremium fungiert.

Er behält seine eigenen Zuständigkeiten, seine Struktur und seine Arbeitsweise.

💡 Merken Sie sich: Solange die Zahl der Arbeitnehmer nicht unter 50 fällt, behält das Unternehmen einen aktiven Betriebsrat mit allen seinen spezifischen Befugnissen (wirtschaftliche und finanzielle Information, Anhörung bei wichtigen Managemententscheidungen usw.).

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